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Vollmachten für Bulgarien und das Ausland
Zweisprachige Vollmachten, notarielle Beglaubigung, Apostille und Übersetzung – für Bulgarien und das Ausland.
Mit einer Vollmacht kann jemand in Ihrem Namen handeln: eine Immobilie kaufen oder verkaufen, Sie bei der Bank vertreten, eine Firma gründen oder Dokumente abholen. Sitzen Vollmachtgeber und empfangende Stelle in verschiedenen Ländern, müssen Wortlaut, Beglaubigung und Legalisation stimmen.
Wir erstellen zweisprachige Vollmachten, organisieren die notarielle Beglaubigung in Bulgarien – bei Bedarf mit Dolmetscher –, beschaffen die Apostille und übergeben das Dokument an Ihren Bevollmächtigten. Bei im Ausland unterzeichneten Vollmachten beraten wir zum richtigen Wortlaut und übersetzen und legalisieren das Dokument so, dass bulgarische Notare und Behörden es akzeptieren.
Leistungsumfang
- Zweisprachige Erstellung nach Ihren Vorgaben
- Notartermin, bei Bedarf mit Dolmetscher
- Apostille oder konsularische Legalisation
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Vollmachten ins Bulgarische
- Zustellung an Sie oder direkt an Ihren Bevollmächtigten
Häufige Anwendungsfälle
- Kauf oder Verkauf von Immobilien
- Erbschaftsverfahren
- Bank- und Steuerangelegenheiten
- Firmengründung und Änderungen
- Zulassung und Verkauf von Fahrzeugen
- Abholung von Dokumenten bei Behörden
Warum wir jedes Angebot individuell erstellen
Der Preis hängt von Art und Umfang des Dokuments, dem Sprachpaar, der Frist und den Legalisationsschritten ab, die die empfangende Stelle verlangt. Senden Sie uns einen Scan – Sie erhalten ein klares, unverbindliches Angebot.
Wir arbeiten in ganz Bulgarien
Alle Leistungen sind in jeder Region Bulgariens aus der Ferne verfügbar. Originale reisen per Kurier – Sie müssen Ihren Ort nicht verlassen.
So funktioniert es
Jeder Auftrag folgt denselben fünf Schritten – ob Sie in Sofia sind oder im Ausland.
- Dokumente sendenEin gut lesbarer Scan oder ein Foto per E-Mail oder Formular genügt für den Start.
- Individuelles Angebot erhaltenWir bestätigen Preis, nötige Schritte und Termin, bevor die Arbeit beginnt.
- Übersetzung und BeglaubigungEin qualifizierter Übersetzer erstellt die amtliche Übersetzung, beglaubigt nach bulgarischen Vorgaben.
- Legalisation, falls nötigApostille, konsularische Legalisation oder Botschaftsbeglaubigung bei der zuständigen Stelle.
- ZustellungElektronische Kopie per E-Mail und Originale per Kurier in ganz Bulgarien und ins Ausland.
Häufige Fragen
Ich lebe im Ausland. Kann ich eine Vollmacht für Bulgarien unterzeichnen?
Ja. Sie können sie bei einem Notar in Ihrem Land oder in einem bulgarischen Konsulat unterschreiben. Wir helfen beim zweisprachigen Text und übersetzen und legalisieren die Vollmacht anschließend für Bulgarien.
Braucht ein Ausländer beim bulgarischen Notar einen Dolmetscher?
Wenn der Unterzeichnende kein Bulgarisch spricht, verlangt der Notar einen Übersetzer bzw. Dolmetscher. Wir stellen den Dolmetscher für den Termin.
Was muss die Vollmacht enthalten?
Die vollständigen Angaben beider Parteien und eine genaue Beschreibung der Befugnisse. Bulgarische Stellen sind beim Wortlaut streng, daher bereiten wir den Text vorab vor.
Kostenloses Angebot
Die Preise hängen vom jeweiligen Dokument ab. Deshalb erstellen wir für jede Anfrage ein kostenloses, individuelles Angebot.
- E-Mailinfo@abc-office.eu
- Telefon+33 9 70 44 01 21