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Apostille für bulgarische Urkunden

Apostille für bulgarische öffentliche Urkunden zur Verwendung in allen Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens.

Bulgarien ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Eine bulgarische öffentliche Urkunde mit Apostille wird in allen anderen Vertragsstaaten ohne weitere Legalisation anerkannt.

Welche Behörde die Apostille erteilt, hängt vom Dokument ab: das Justizministerium für Gerichts- und Notarurkunden, das Nationale Zentrum für Information und Dokumentation (NACID) für Bildungsnachweise, die Bezirksverwaltungen für von Gemeinden ausgestellte Urkunden und das Außenministerium für sonstige öffentliche Urkunden. Wir bestimmen die richtige Stelle, reichen das Dokument ein und senden es Ihnen mit Apostille und bei Bedarf mit beglaubigter Übersetzung zurück.

Leistungsumfang

  • Prüfung des Dokuments und der Anforderungen des Ziellandes
  • Einreichung bei der zuständigen bulgarischen Behörde
  • Apostille auf dem Original oder der beglaubigten Übersetzung – je nach Vorgabe
  • Bei Bedarf beglaubigte Übersetzung in die Zielsprache
  • Rückversand per Kurier in Bulgarien oder ins Ausland

Dokumente, für die wir die Apostille beschaffen

  • Geburts-, Heirats- und Personenstandsurkunden
  • Diplome und Notenauszüge
  • Führungszeugnisse
  • Gerichtsurteile
  • Notarurkunden und Vollmachten
  • Handelsregisterauszüge
  • Medizinische und steuerliche Bescheinigungen

Warum wir jedes Angebot individuell erstellen

Der Preis hängt von Art und Umfang des Dokuments, dem Sprachpaar, der Frist und den Legalisationsschritten ab, die die empfangende Stelle verlangt. Senden Sie uns einen Scan – Sie erhalten ein klares, unverbindliches Angebot.

Wir arbeiten in ganz Bulgarien

Alle Leistungen sind in jeder Region Bulgariens aus der Ferne verfügbar. Originale reisen per Kurier – Sie müssen Ihren Ort nicht verlassen.

So funktioniert es

Jeder Auftrag folgt denselben fünf Schritten – ob Sie in Sofia sind oder im Ausland.

  1. Dokumente sendenEin gut lesbarer Scan oder ein Foto per E-Mail oder Formular genügt für den Start.
  2. Individuelles Angebot erhaltenWir bestätigen Preis, nötige Schritte und Termin, bevor die Arbeit beginnt.
  3. Übersetzung und BeglaubigungEin qualifizierter Übersetzer erstellt die amtliche Übersetzung, beglaubigt nach bulgarischen Vorgaben.
  4. Legalisation, falls nötigApostille, konsularische Legalisation oder Botschaftsbeglaubigung bei der zuständigen Stelle.
  5. ZustellungElektronische Kopie per E-Mail und Originale per Kurier in ganz Bulgarien und ins Ausland.

Häufige Fragen

Welche Länder erkennen eine Apostille an?

Alle Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, darunter die EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich, die USA, die Türkei, Russland, die Schweiz und viele mehr. Für andere Länder ist stattdessen eine konsularische Legalisation nötig.

Kommt die Apostille auf das Original oder die Übersetzung?

Das hängt vom Zielland und der empfangenden Stelle ab. Manchmal erhält das Original die Apostille und wird dann übersetzt, manchmal beide. Wir klären das vor Beginn.

Können Sie ausländische Dokumente apostillieren?

Eine Apostille kann nur der Staat erteilen, der das Dokument ausgestellt hat. Für ausländische Dokumente koordinieren wir die Apostille über unsere internationalen Büros und übersetzen sie anschließend für Bulgarien.

Kostenloses Angebot

Die Preise hängen vom jeweiligen Dokument ab. Deshalb erstellen wir für jede Anfrage ein kostenloses, individuelles Angebot.

PDF, JPG, PNG, DOC, DOCX, ODT, XLS, XLSX. Bis zu 5 Dateien, insgesamt 15 MB.

Felder ohne „optional“ sind Pflichtfelder.

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